FAQ zum Wehrdienst in Deutschland: Das gilt ab 2026
Der neu eingeführte Wehrdienst stellt junge Menschen in Deutschland vor zahlreiche organisatorische, rechtliche und persönliche Fragen. Ab dem 1. Januar 2026 treten umfassende Neuregelungen in Kraft, die insbesondere ab dem Jahrgang 2008 geborene Personen betreffen und erstmals wieder strukturierte Wehrerfassungsverfahren vorsehen.
Das folgende FAQ bündelt die wichtigsten Informationen zu Fragebogen, Musterung, Rechten, Pflichten und möglichen Auswirkungen auf die Lebensplanung und bietet Hilfe und Beratung im aktuellen Reformprozess.
1. Wer ist vom neuen Wehrdienst betroffen?
2. Gilt der Wehrdienst auch für Frauen?
3. Gilt der Wehrdienst auch für Transpersonen?
4. Ab wann kommt der neue Wehrdienst in Deutschland?
5. Wie lange dauert der Wehrdienst?
6. Was passiert, wenn sich nicht genügend Freiwillige zum Wehrdienst melden?
7. Kommt die Wehrpflicht in Deutschland wieder?
8. Was wird in dem Bundeswehr-Fragebogen zur Musterung abgefragt?
9. Was passiert, wenn ich den Musterung-Fragebogen nicht, zu spät oder absichtlich falsch ausfülle?
10. Kann ich der Übermittlung meiner Daten an die Bundeswehr widersprechen?
11. Musterung bei der Bundeswehr: Wer wird gemustert?
12. Wie läuft die Musterung ab?
13. Wehrpflicht verweigern: Was muss ich machen, wenn ich nicht zur Bundeswehr möchte?
14. Wehrdienst – ja oder nein? Wo bekomme ich Entscheidungshilfe?
15. Wie wird sich der Wehrdienst auf die Lebensplanung auswirken?
16. Unterstützung bei Fragen: Wehrdienst und Gewissensentscheidung
1. Wer ist vom neuen Wehrdienst betroffen?
Junge Menschen, die ab 2008 geboren sind – egal welchen Geschlechts – werden ab Januar 2026 Post von der Bundeswehr bekommen. Mit dem Schreiben werden sie aufgefordert, einen digitalen Fragebogen auszufüllen. Männer sind verpflichtet zu antworten, alle anderen Geschlechter können antworten.
2. Gilt der Wehrdienst auch für Frauen?
Frauen können freiwillig zur Bundeswehr gehen. Eine Wehrpflicht gilt für sie nicht. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden, was aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag als unwahrscheinlich gilt. Sollte es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, können Frauen zur Mitarbeit in zivilen Sanitäts- und Heileinrichtungen verpflichtet werden. Zu einem Dienst an der Waffe können sie nach der aktuellen Gesetzeslage nicht verpflichtet werden.
3. Gilt der Wehrdienst auch für Transpersonen?
Nicht männliche Personen können freiwillig einen Wehrdienst leisten. Die Pflicht zur Abgabe der Bereitschaftserklärung und sich mustern zu lassen, gilt auch für Transpersonen, die das männliche Geschlecht angenommen haben.
4. Ab wann kommt der neue Wehrdienst in Deutschland?
Die neuen Regelungen zum Wehrdienst treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
5. Wie lange dauert der neue Wehrdienst?
Der „Freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ dauert mindestens 6 und höchstens 11 Monate. Längere Verpflichtungen sind möglich und führen zum Status einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit.
6. Was ist, wenn sich nicht genügend Freiwillige finden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich genügend Freiwillige für den Wehrdienst melden und sich danach auch verpflichten. Wenn der Bedarf an Soldat*innen nicht durch Freiwillige gedeckt werden kann, ist die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht vorgesehen. Dafür bedarf es allerdings einer neuerlichen Beschlussfassung des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates.
7. Kommt die Wehrpflicht in Deutschland wieder?
Die allgemeine Wehrpflicht ist nach wie vor im Grundgesetz Art. 12a GG verankert. Sie wurde im Jahr 2011 lediglich ausgesetzt. Danach sind alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren wehrpflichtig. Im Verteidigungs- oder Spannungsfall gilt die Wehrpflicht sogar bis zum 60. Lebensjahr.
Das vom Bundestag jetzt beschlossene Gesetz enthält mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und mit der Wiedereinführung der Musterung bereits jetzt verpflichtende Elemente. Eine Einberufung Wehrpflichtiger gegen ihren Willen wird es allerdings nicht geben. Durch die neuen Regelungen möchte die Bundeswehr ein verbessertes Lagebild über die Eignung und die Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr erlangen. Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt, ist die Wehrpflicht durch die sogenannten Notstandsgesetze sofort aktiviert.
8. Was wird in dem Bundeswehr-Fragebogen zur Musterung abgefragt?
Die online auszufüllende „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ ist unabhängig von der Musterung abzugeben. Vorausgefüllt finden sich dort Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsangehörigkeiten. Darüber hinaus müssen weitere Angaben gemacht werden:
- Interesse an einem Wehrdienst in der Bundeswehr
- Körpergröße und Gewicht
- Vorliegen einer Schwerbehinderung
- Schul- und Berufsabschlüsse
- Weitere Befähigungen und Qualifikationen
- Angaben zur körperlichen Leistungsfähigkeit
- Informationen darüber, ob bereits ein Wehrdienst in einem anderen Staat geleistet wurde
9. Was passiert, wenn ich den Musterung-Fragebogen nicht, zu spät oder absichtlich falsch ausfülle?
Männer, die der ersten Aufforderung nicht nachkommen, erhalten eine zweite Aufforderung. Diese wird offiziell zugestellt. Kommt jemand auch der zweiten Aufforderung nicht nach, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld bezahlen. Gleiches gilt für absichtlich falsch ausgefüllte Fragebögen. Trotz Bußgeld bleibt die Pflicht zur Abgabe der Bereitschaftserklärung bestehen.
10. Kann ich der Übermittlung meiner Daten an die Bundeswehr widersprechen?
Die bisher in § 36 Absatz 2 Bundemeldegesetz vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Datenübermittlung an die Bundeswehr entfällt. Die in der Vergangenheit übermittelten Daten (Familienname, Vorname, Anschrift) durften nur zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial von den Meldebehörden an die Bundeswehr übermittelt werden. Eine Wehrerfassung fand nicht statt.
11. Musterung bei der Bundeswehr: Wer wird gemustert?
Alle Personen, die im Fragebogen ihr Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst erklären, werden von der Bundeswehr zu einer Untersuchung eingeladen. Dabei wird ihre geistige, körperliche und charakterliche Eignung festgestellt. Diese Untersuchung wird als Musterung bezeichnet.
Perspektivisch sollen alle Männer, die ab 2008 geboren sind, gemustert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihre Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr erklärt haben oder nicht. Da die Bundeswehr erst noch die Voraussetzungen für die flächendeckende Musterung schaffen muss, soll damit ab Juli 2027 begonnen werden.
12. Wie läuft die Musterung ab?
Bis zum 30. Juni 2027 sollen diejenigen gemustert werden, die ihre Bereitschaft für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr erklärt haben. Die Musterung ist eine ärztliche Untersuchung, bei der die körperliche, geistige und charakterliche Eignung überprüft wird.
Vor der Aussetzung der Wehrpflicht fand die Musterung in einem der 52 Kreiswehrersatzämter der Bundeswehr statt. Diese wurden mittlerweile abgeschafft. Die Bundeswehr sucht jetzt nach geeigneten Räumlichkeiten in verkehrsgünstiger Lage. Die Fahrtkosten, die durch die Musterung entstehen, werden von der Bundeswehr erstattet.
13. Wehrpflicht verweigern: Was muss ich machen, wenn ich nicht zur Bundeswehr möchte?
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“, heißt es in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes . Aktuell reicht zwar die Erklärung aus, nicht für einen Dienst in der Bundeswehr zur Verfügung zu stehen, dennoch können Wehrpflichtige – also Männer zwischen 18 und 60 Jahren – einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen.
Der Antrag ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln einzureichen. Anträge von Menschen, die bisher keinen Kontakt zur Bundeswehr hatten (so genannte Ungediente) und die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, werden ohne vorherige Musterung an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Musterung soll zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Kapazitäten dafür aufgebaut wurden, nachgeholt werden.
Als Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens sind wir im bundesweiten Beratungsnetzwerk der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden aktiv und beraten junge Menschen auf ihrem Weg.
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
14. Wehrdienst – ja oder nein? Wo bekomme ich Entscheidungshilfe?
Junge Menschen, die den Fragebogen erhalten, stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Die Bundeswehr bietet viele digitale Informationen an und lockt mit finanziellen Anreizen. Junge Menschen sollten gut darüber nachdenken, ob der Wehrdienst zu ihnen passt.
Der Beruf der Soldatin oder des Soldaten ist sehr besonders. Einen Reflexionsraum für diese Frage bietet die kostenlose Beratung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden. Die Beratung versteht sich als Angebot christlicher Seelsorge und richtet sich an alle Menschen, nicht nur evangelische. Sie erfolgt ergebnisoffen.
Beratung der EAK Anregungen zur eigenen Reflexion bietet die Broschüre „Finde Deinen Weg“ der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden. https://www.eak-online.de/system/files?file=2025-12/2025-12_finde_deinen_weg_wehrdienst-kdv_2._auflage_download_0.pdf
15. Wie wird sich der Wehrdienst auf die Lebensplanung auswirken?
Vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit können interessierte junge Menschen den Zeitpunkt eines Dienstes in der Bundeswehr selbst bestimmen. Die verpflichtenden Musterungen sind als ein geringer Eingriff in die Lebensplanung junger Männer zu bewerten. Sie könnten auch während des Schulbesuchs, einer Berufsausbildung oder eines Studiums durchgeführt werden. Ein weiteres verpflichtendes Element, das bisher in der öffentlichen Diskussion nicht thematisiert wird, ist die Verpflichtung junger Männer ab 17 Jahren, für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine Genehmigung bei der Bundeswehr zu beantragen.
16. Unterstützung bei Fragen: Wehrdienst und Gewissensentscheidung
Aus kirchlicher Sicht steht bei den neuen Wehrdienstregelungen die Gewissensfreiheit junger Menschen im Vordergrund. Entscheidungen über einen möglichen Dienst in der Bundeswehr verlangen Zeit, Orientierung und Unterstützung. Die Evangelische Kirche bietet dafür einen sicheren, ergebnisoffenen Beratungsraum, der hilft, persönliche Werte zu klären und einen verantwortlichen eigenen Weg zu finden.
Herzlichen Dank für die freundliche Genehmigung der Nutzung seiner Formulierungen an Dr. Stefan Niewöhner von der Evangelischen Kirche im Rheinland.