Kriegsdienstverweigerung

Wir unterstützen Menschen in Deutschland und weltweit, die den Kriegsdienst verweigern. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. In Deutschland ist dieses im Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) garantiert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ 

Unabhängig von einer Wehrpflicht haben Soldatinnen, Soldaten, Reservistinnen und Reservisten und auch Ungemusterte das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern. Wie das geht und was es dazu braucht, erklärt das kurze Video, das unten auf dieser Seite eingebettet ist.

Für die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Sie selber bereit sind, Wehrdienst zu leisten oder von Ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen Gebrauch machen möchten, finden sich Anregungen in folgender Handreichung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden: Broschüre „Finde deinen Weg“.

Bei spezifischen Fragen zur Kriegsdienstverweigerung können Sie sich an die Beauftragte für Friedens- und Versöhnungsarbeit oder an die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden wenden.

Spezielle Fragen zu internationaler (auch aus Russland, Belarus und der Ukraine) Kriegsdienstverweigerung, Militärdienstentziehung und Desertion beantwortet Connection e.V.. Dieser hat zur Unterstützung russischer, belarussischer als auch ukrainischer Kriegsdienstverweigerer und Deserteure eine Beratungshotline „Get out“ in russischer Sprache eingerichtet.


Maria Schiffels

Beauftragte für Friedens- und Versöhnungsarbeit

maria.schiffels[at]evlks.de