Kriegsdienstverweigerung

Die Ev. – Luth. Landeskirche Sachsens und die Arbeitsstelle unterstützen Menschen in Deutschland und weltweit, die den Kriegsdienst verweigern. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. In Deutschland ist dieses im Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) garantiert: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ 

Auch nach Aussetzung der Einberufung zum Wehrdienst haben Soldatinnen, Soldaten, Reservistinnen und Reservisten und auch Ungemusterte das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern.

Bei Fragen zur Kriegsdienstverweigerung können Sie sich an den Beauftragten für Friedens- und Versöhnungsarbeit oder an die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden wenden.

Spezielle Fragen zu internationaler (auch aus Russland, Belarus und der Ukraine) Kriegsdienstverweigerung, Militärdienstentziehung und Desertion beantwortet Connection e.V.. Dieser hat zur Unterstützung russischer, belarussischer als auch ukrainischer Kriegsdienstverweigerer und Deserteure eine Beratungshotline „Get out“ in russischer Sprache eingerichtet.


Maria Schiffels

Beauftragte für Friedens- und Versöhnungsarbeit

maria.schiffels[at]evlks.de