Klimaschutzbeschlüsse
Beschlüsse im Vorstand
Um Bestehendes zu bewahren
Oft sind Kirchgemeinden in Umweltfragen bereits aktiv und der Kaffee wird routinemäßig fair eingekauft und Ökostrom und Recyclingpapier waren ohnehin günstiger. Dennoch ist es in der Regel sinnvoll, Aspekte, die der Gemeinde wichtig sind, auch in Beschlüssen festzuhalten; denn Gegebenheiten ändern sich mitunter. Das Einkaufsteam kann sich neu zusammensetzen, oder ein neuer Kirchenvorstand beginnt seinen Dienst. Mit einem Beschluss gibt es eine gemeinsame Basis, an der sich alle verlässlich orientieren können.
Um neue Impulse zu setzen
Nicht immer gibt es Graswurzel-Initiativen, die sich direkt mit Wünschen für Beschlüsse an den Vorstand wenden. In solchen Fällen kann der Vorstand auch selbst Impulse setzen. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Vorstandsmitglieder auch diejenigen sein müssen, die die Umsetzung alleine in der Hand haben müssen. Um eine breitere Basis für Entscheidungen und deren Umsetzung zu finden, ist es ratsam, alle die, die direkt von Beschlüssen betroffen sind, frühzeitig in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.
Herangehensweisen
Gesamtbeschlüsse
Eine Möglichkeit besteht darin, ein Gesamtkonzept zu beschließen. So könnte der Vorstand z.B. die Gültigkeit der Beschaffungsrichtlinie für die eigene Kirchgemeinde beschließen oder das Umweltmanagementsystem Grüner Hahn. Diese umfassen Veränderungen in sehr vielen Bereichen des Gemeindelebens, die nicht alle gleichzeitig angegangen werden können. Im Beschluss sollten daher Zeitraum und Vorgehen für die schrittweise Umsetzung festgelegt werden.
Konkrete Einzelbeschlüsse
Wenn ein Gesamtkonzept zunächst nicht konsensfähig ist, besteht die Möglichkeit einzelne Unterpunkte zu beschließen, wie z.B. die Einführung des Grünen Datenkontos oder ein Punktesystem für die Verpachtung von Flächen. Ist ein Einzelbeschluss umgesetzt, können in folgenden Sitzungen weitere Einzelbeschlüsse gefasst werden.
Formulierung von Beschlüssen
Beschlüsse sind im besten Fall maximal konkret und die Umsetzung überprüfbar. So könnte ein Beschluss zum Thema Beschaffung auch beinhalten, dass Belege nur noch abrechenbar sind, wenn die aufgelisteten Waren den beschlossenen Einkaufskriterien entsprechen.
Damit Beschlüsse nicht in der Schublade verschwinden oder im Alltagsgeschäft untergehen, sollte zudem eine verantwortliche Person benannt werden. Diese Person muss nicht alles selbst umsetzen, behält aber den Überblick und erinnert gegebenenfalls an offene Aufgaben.
Idealerweise wird in Beschlüssen zudem mit bedacht, dass sich Gegebenheiten ändern können, es zum Beispiel personelle Änderungen geben kann. So könnte ein Beschluss zu öko-fairem Kaffee fürs Kirchencafé mit beinhalten, dass dieser zentral gekauft wird und nicht von den einzelnen Ehrenamtlichen.
Beschlüsse präsent behalten
Über die Jahre geraten Beschlüsse schnell mal in Vergessenheit oder sie sind über so viele verschiedene Protokolle verstreut, dass es mühsam ist, sich nach einer Zeit wieder einen Überblick zu verschaffen. Es ist daher hilfreich, frühzeitig mit einer Übersicht zu beginnen, in der alle umweltrelevanten gesammelt festgehalten werden. Diese Übersicht kann auch die Übergabe an neue Vorstandsmitglieder stark erleichtern.